Nutzungs-/Urheberrechte

von admin

Nutzungsbedingungen und Urheberrechte

Jeder Nutzer, der über das Formular „Eigenen Beitrag verfassen“ einen Blogartikel veröffentlichen möchte, versichert, dass er über alle Rechte (Urheber- und Bildrechte) am eingereichten Blogartikel und den darin enthaltenen Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bestandteile besitzt, dass der Blogartikel und die darin enthaltenen Bilder frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild zu den nachfolgend wiedergegebenen Nutzungszwecken veröffentlicht wird. Die Teilnehmer werden auf Verlangen, insbesondere insoweit begründete Zweifel an der Einwilligung der abgebildeten Personen bestehen, die Einwilligung in schriftlicher Form beibringen. Geschieht dies innerhalb einer vorgegebenen, angemessenen Frist nicht, können die Blogbeiträge nicht veröffentlicht werden. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten oder abgebildete Personen Ansprüche aufgrund der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Nutzer den Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e. V. von allen Ansprüchen im Sinne einer Garantie auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls auch Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungskosten, welche dem Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. entstehen. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Die Teilnehmer behalten das Urheberrecht für ihre Bilder und Texte zu jeder Zeit. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb räumen die Teilnehmer dem Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. jedoch das unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und weltweite Recht ein, ihre Texte und Bilder für folgende Zwecke honorarfrei und unentgeltlich zu nutzen:

  • Für Kommunikation der Texte/Bilder im Rahmen des Bayerisch-Schwaben-Blogs,
  • Die Berichterstattung über den Bayerisch-Schwaben-Blog in den Publikationen und Internetseiten der Veranstalter sowie in Medien, die darüber berichten (Print- und Onlinemedien),
  • Die Nutzung der Texte/Bilder für Werbezwecke im Rahmen der Blog-Kampagne.

Das Nutzungsrecht schließt zu den vorbezeichneten Nutzungszwecken die Verwendung in Printmedien, in Film- und Videoaufzeichnungen, auf digitalen Datenträgern sowie im Internet ein. Das Nutzungsrecht gilt nicht für Nutzungsarten, welche zum Zeitpunkt der Einreichung eines eigenen Gastbeitrags noch nicht bekannt sind. Eine über die oben aufgeführten Zwecke hinausgehende Nutzung der Texte/Bilder kann nur nach Rücksprache mit dem Nutzer stattfinden. Die Texte/Bilder dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein. Der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. wird die Texte/Bilder im Rahmen der ihr gestatteten Nutzungen mit dem Nutzer als Urheber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen. Die Teilnehmer erklären sich insoweit ausdrücklich mit Sammelhinweisen sowie bei Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet mit einer Kennzeichnung in digitaler Form, insbesondere durch Mausberührung, einverstanden.

Die Herausgeber behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der auf ihrem Blog bereitgestellten Informationen/Daten ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Jede Haftung für unrichtige oder fehlende Informationen auf dem Blog der Herausgeber wird von diesen abgelehnt, so auch jegliche Haftung für unmittelbare oder konkrete Schäden oder Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art, die aus welchem Grund auch immer im Zusammenhang mit dem indirekten oder direkten Gebrauch der auf dem Blog bereitgestellten Inhalte/Daten entstanden sind. Eine Haftung und/oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte/Daten wird von den Herausgebern nicht übernommen; dies gilt insbesondere auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird; das Herstellen von Verbindungen zu solchen Websites erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers und es gelten dann ausschließlich die Regelungen dieses dritten Anbieters und sind dessen Rechte zu beachten.

Die gesamte Blog-Website www.bayerisch-schwaben.de/blog des Tourismusverbands Allgäu/Bayerisch-Schwaben ist urheberrechtlich geschützt. Die Herausgeber haben sohin, sofern nicht ausdrücklich gekennzeichnet, das Urheberrecht hinsichtlich aller auf ihrem Blog bereitgestellten Dokumente/vorhandenen Inhalte/Daten (Texte, Bilder, Illustrationen, Graphik-, Bild-, Ton- und Videomaterial etc.). Bezüglich aller Rechte an diesen Inhalten/Daten (z.B. Eigentum, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht) wird niemandem eine Lizenz oder ein sonstiges Recht eingeräumt. Jede Verwendung dieser Inhalten/Daten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Herausgeber zulässig. Ohne Vorliegen einer solchen schriftlichen Zustimmung ist jede Verwendung/Verwertung von Inhalten/Daten der Website strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme und jede sonst denkbare Verwendung/Verwertung von Inhalten/Daten dieses Blogs. Auch ist die Verwendung von Kennzeichen (z.B. Marken, Logos etc.), unabhängig vom Vorhandensein eines Symbols ® oder ™, ausdrücklich untersagt. Alle diese Regelungen gelten auch für Software, die direkt oder indirekt vom Blog abgerufen werden kann.

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