Teilnahmebedingungen
1. Als Bayerisch-Schwaben-Botschafter bewerben können sich alle, die …
- … als Paar Bayerisch-Schwaben erkunden wollen oder
- mit Ihrer besten Freundin/Freund.
Hinweis: Die beiden Bewerber werden namentlich in den Botschafter-Pass eingetragen. Nur die im Pass namentlich eingetragenen Personen können die Gutscheine nutzen. - … in der Tourismusregion Bayern-Schwaben bzw. nahe angrenzenden Orten/Städten leben.
- … gültige Kontaktinformationen zur Gewinnbenachrichtigung hinterlegen.
- … sich dazu verpflichten, ab Ernennung zum Blog-Botschafter im Zeitraum vom 10.10.2018 – 30.09.2019 Bayerisch-Schwaben zu erkunden und darüber auf dem Blog unter www.bayerisch-schwaben.de/blog zu berichten. Voraussetzung ist, dass während des Aktions-Zeitraums (Oktober 2018- September 2019) mindestens zwei Blogbeiträge veröffentlicht werden.
- … damit einverstanden sind, dass ihr voller Namen inkl. Foto auf dem Blog und z.B. auch durch Pressemaßnahmen und in anderen Medien abgebildet wird.
- … Spaß am Reisen, Schreiben, Erleben und Erkunden haben.
- … Lust und Zeit haben, als Gewinner 2019 bzw. 2020 den Hauptgewinn einzulösen.
2. Rechtliche Hinweise
2.1 Teilnahme und Veranstalter
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten für die Organisation des Wettbewerbs trägt der Veranstalter. Veranstalter ist der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. Teilnahmeschluss ist der 30. September 2018. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Gewinner des Wettbewerbs werden auf dem Blog bekannt gegeben sowie durch den Veranstalter kontaktiert.
2.2 Einschränkung und Bewertung
Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Texte/Bilder werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Jeder eingereichte Bericht wird vor der Publizierung überprüft und erst daraufhin veröffentlicht. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Texte/Bilder noch nicht veröffentlicht worden sind. Die Jury kürt 25 Blog-Botschafter. Ihre Blogartikel werden entsprechend gekennzeichnet. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Mitarbeiter des Tourismusverbands Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. sowie die Verantwortlichen und Autoren der beteiligten Städte und Leistungsträger sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3 Bild- und Urheberrechte, Haftung
Die Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte (Urheber- und Bildrechte) am eingereichten Blogartikel und den darin enthaltenen Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bestandteile besitzen, dass der Blogartikel und die darin enthaltenen Bilder frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild zu den nachfolgend wiedergegebenen Nutzungszwecken veröffentlicht wird. Die Teilnehmer werden auf Verlangen, insbesondere insoweit begründete Zweifel an der Einwilligung der abgebildeten Personen bestehen, die Einwilligung in schriftlicher Form beibringen. Geschieht dies innerhalb einer vorgegebenen, angemessenen Frist nicht, können die Teilnehmer aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten oder abgebildete Personen Ansprüche aufgrund der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen im Sinne einer Garantie auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls auch Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungskosten, welche dem Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. entstehen. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Die Teilnehmer behalten das Urheberrecht für ihre Bilder und Texte zu jeder Zeit. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb räumen die Teilnehmer dem Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. jedoch das unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und weltweite Recht ein, ihre Texte und Bilder für folgende Zwecke honorarfrei und unentgeltlich zu nutzen:
- Für Ausstellungen der prämierten Texte/Bilder im Rahmen des Wettbewerbs
- Die Berichterstattung über den Wettbewerb in den Publikationen und Internetseiten der Veranstalter sowie in Medien, die darüber berichten (Print- und Onlinemedien)
- Die Nutzung der Texte/Bilder für Werbezwecke im Rahmen der Blog-Kampagne.
Das Nutzungsrecht schließt zu den vorbezeichneten Nutzungszwecken die Verwendung in Printmedien, in Film- und Videoaufzeichnungen, auf digitalen Datenträgern sowie im Internet ein. Das Nutzungsrecht gilt nicht für Nutzungsarten, welche zum Zeitpunkt der Teilnahme des Urhebers am Wettbewerb noch nicht bekannt sind. Eine über die oben aufgeführten Zwecke hinausgehende Nutzung der Texte/Bilder kann nur nach Rücksprache mit dem Teilnehmer stattfinden. Die Texte/Bilder dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein. Der Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V. wird die Texte/Bilder im Rahmen der ihr gestatteten Nutzungen mit dem Preisträger als Urheber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen. Die Teilnehmer erklären sich insoweit ausdrücklich mit Sammelhinweisen sowie bei Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet mit einer Kennzeichnung in digitaler Form, insbesondere durch Mausberührung, einverstanden.
2.4 Datenschutz
Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Texte/Bilder im Rahmen der Bayerisch-Schwaben-Blog-Kampagne (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen des Gewinnspiels zur Kontaktierung der Bewerber und Gewinnerbenachrichtigung genutzt und nach Ablauf der Kampagne gelöscht. Ausnahme ist die ausdrückliche Bestellung eines Newsletters mit Absenden des Bewerbungsformulars. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Blogs www.bayerisch-schwaben.de/blog: Datenschutzerklärung
2.5 Rechtsmittel
Hinsichtlich der Teilnahme am Wettbewerb, der Auswahl der 25 Blog-Botschafter sowie der Auslosung des Gewinners des Hauptgewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
2.6 Der Gewinn
Die 25 ausgewählten Blog-Botschafter erhalten jeweils einen Botschafterpass mit Gutscheinen und Vorschlägen. Dieser Botschafterpass gewährt z. B. freien Eintritt in die teilnehmenden Freizeitattraktionen bzw. enthält Leistungen und Vorschläge, die auf dem jeweiligen Coupon des Botschafter-Passes beschrieben sind.
Zusätzlich winkt einem Botschafter-Paar am Ende der Laufzeit der Bayerisch-Schwaben-Botschafter-Kampagne der Hauptgewinn. Für jeden Blogbeitrag – auch über andere Urlaubs- und Freizeiterlebnisse in der Region Bayerisch-Schwaben – erhält die Botschafter-Familie ein Los. Mindestens zwei Beiträge müssen veröffentlicht werden. Aus allen Losen wird am Ende der Gewinner gezogen.